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Eignungsprüfung

Aufnahmevoraussetzungen


Für alle Zweige:

Die Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule setzt den positiven Abschluss der 4. Klasse Volksschule voraus, wobei Deutsch und Mathematik mit "Sehr gut" oder "Gut" beurteilt sein müssen. Bei Benotung mit "Befriedigend" kann die Schulkonferenz der VS dennoch eine "Eignung zum Besuch der AHS" feststellen. Liegt eine solche Erklärung der "Eignung" nicht vor, besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmsprüfung an der HIB abzulegen.

Für die künstlerischen Zweige:

Neben der "Eignung zum Besuch der AHS" (siehe oben) ist zusätzlich noch eine Eignungsprüfung für den entsprechenden Zweig nötig.

Bildnerischer Zweig:
Das Kind wird eingeladen, zu einem altersgemäßen Thema eine Zeichnung zu gestalten. Es werden keine besonderen technischen Fähigkeiten erwartet, vielmehr interessieren die Lösung der Aufgabe, die Phantasie, die Raumerfassung etc. Zur besseren Einschätzung der Leistung des Kindes ist eine selbst verfertigte "Mappe" von 20 (ab der 3. Klasse 25) Zeichnungen vorzulegen.